Steuerklasse & Steuererleichterung

Steuerklassen und Steuern sparen

Die Einkommensteuer richtet sich nicht allein nach der Höhe des Einkommens.

Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wird auch die familiäre Situation berücksichtigt.

Jeder Steuerpflichtige wird einer bestimmten Lohnsteuerklasse zugeordnet, um eine monatliche Berücksichtigung zu ermöglichen und nicht erst im Nachhinein am Ende des Jahres.

In Deutschland ist die Einkommensteuer die bedeutendste Steuer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie wird auf das erzielte Einkommen, also den Lohn, erhoben.

Monatlich wird die Einkommensteuer als „Lohnsteuer“ vom Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen, wodurch Sie sich um nichts kümmern müssen.

Es empfiehlt sich jedoch, Dokumente über die Steuern gut aufzubewahren.

Der Steuersatz hängt von Ihrem Einkommen ab – je höher Ihr Einkommen, desto höher der Steuersatz.

Ihre Steuerklasse beeinflusst ebenfalls die Höhe der Steuern und richtet sich nach Ihrem Familienstand, beispielsweise ob Sie verheiratet sind oder Kinder haben.

Wenn Sie Mitglied der Kirche sind, wird auch die Kirchensteuer vom Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen.

 

Die Steuerklassen

Steuerklasse 1:

Diese Steuerklasse ist für Arbeitnehmer, die ledig und ohne Kinder sind oder für Arbeitnehmer, die zwar verheiratet sind, aber deren Ehepartner kein Einkommen hat oder in Steuerklasse 5 oder 6 eingeteilt ist.

Steuerklasse 2:

Diese Steuerklasse ist für Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern vorgesehen. Die Steuerklasse 2 berücksichtigt den höheren Bedarf an steuerlicher Entlastung aufgrund der Betreuung und Erziehung von Kindern.

Steuerklasse 3:

Diese Steuerklasse ist für Verheiratete vorgesehen, bei denen nur ein Ehepartner arbeitet. In dieser Steuerklasse wird das höhere Einkommen des Ehepartners stärker besteuert und das Einkommen des anderen Ehepartners entlastet.

Steuerklasse 4:

Diese Steuerklasse ist für Verheiratete vorgesehen, bei denen beide Ehepartner arbeiten. Die Steuerklassenkombination 4/4 ist die am häufigsten gewählte, da das Einkommen beider Ehepartner annähernd gleichmäßig besteuert wird.

Steuerklasse 5:

Diese Steuerklasse ist für Verheiratete vorgesehen, bei denen ein Ehepartner ein höheres Einkommen hat als der andere. Der Ehepartner mit dem höheren Einkommen wird in Steuerklasse 3 eingeteilt, der andere in Steuerklasse 5.

Steuerklasse 6:

Diese Steuerklasse ist für Arbeitnehmer vorgesehen, die gleichzeitig mehrere Jobs ausüben. In dieser Steuerklasse wird das zusätzliche Einkommen besteuert.

 

Zurück