Sozialversicherungsrecht

Das Unternehmen informiert die internationale Pflegekraft auf eine adressatengerechte Weise über das Sozialversicherungsrecht in Deutschland; insbesondere die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und wie sie sich dazu weiter informieren kann.

 

Wir geben Folgendes bekannt:

Das deutsche Sozialversicherungsnetz basiert auf der Grundlage der Solidargemeinschaft bzw. der Solidarität.

Was heißt das im Einzelnen und was ist anders als teilweise in den Herkunftsländern?

Pflegekräfte, die nicht durch unsere Agentur rekrutiert wurden, sind oft verwundert, wenn sie nicht den Betrag/das Entgelt erhalten, das im Arbeitsvertrag steht.

Es entsteht ein Fehlbetrag gegenüber dem vermeintlichen im Arbeitsvertrag versprochenen Entgelt (Brutto/Netto).

Wieso? Warum? Wie kann das passieren? Solche Fragen entstehen, wenn wir mit Pflegekräften zu tun haben, die nicht schon im Herkunftsland über das Sozialversicherungssystem informiert wurden.

Pflegekräfte, die von uns akquiriert worden sind, werden schon im Heimatland über das Prinzip der Sozialversicherung informiert.

Was gehört zu dieser Sozialversicherung? Diese speist sich aus der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Was ist das? Und warum sollte ich darin einzahlen?

Was das ist, wird nachfolgend ausführlich erklärt und warum man dafür bezahlen muss, ist mit einfachen Worten kurz erklärt. Für den Fall, dass man krank wird oder arbeitslos, oder vermindert nur arbeiten kann, einen Unfall hatte oder aber auch für die Zeit im Alter ist man durch seine gezahlten Beiträge abgesichert und kann nun davon profitieren. Die eingezahlten Beiträge gehen nicht verloren, sie dienen jetzt der Sicherung des Lebensunterhaltes.

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist der Zweig der Sozialversicherung, welcher der Alterssicherung dient. Auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Renten an Hinterbliebene sowie Rehabilitationsleistungen zur Aufrechterhaltung der Erwerbsfähigkeit werden von der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, die arbeitslos sind. Dadurch wird das Grundeinkommen der Betroffenen gesichert. Sie ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung und somit eine Pflichtversicherung.

Die bekannteste Leistung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ist das Arbeitslosengeld, der Lohnersatz während der Arbeitslosigkeit. Daneben umfasst die Arbeitslosenversicherung auch Leistungen zur beruflichen Rehabilitation und Unterstützung bei der Aufnahme von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen.

Eine Arbeitslosenversicherung ist eine der Sozialversicherungen, die das vorrangige Ziel hat, arbeitssuchenden Personen während ihrer Arbeitssuche das Einkommen zu sichern.

Krankenversicherung

Aufgabe der Krankenversicherung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern sowie die Versicherten aufzuklären, zu beraten und auf eine gesunde Lebensführung hinzuwirken.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind sogenannte “Solidargemeinschaften”. Das bedeutet, alle Mitglieder zahlen abhängig von ihrer Leistungsfähigkeit (Einkommen) in das System ein, aus dem auch ärmeren oder mittellosen Mitgliedern die gleichen einheitlichen Leistungen zur Verfügung gestellt werden.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Es gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Pflegeversicherung dient der Absicherung des Pflegebedarfs.

Informationen für Bewerber

Unsere Pflegekräfte können sich dazu jederzeit auf den entsprechenden Onlinepräsenzen informieren.

www.arbeitsagentur.de

www.carelend.de

 

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