Sicherung Lebensunterhalt

Das Unternehmen stellt dar, wie der Lebensunterhalt der Pflegekraft bis zur Berufsanerkennung gesichert werden kann.

Die Pflegekraft wird in Deutschland bis zur Anerkennung des Berufes als Pflegehilfskraft bezahlt.

Bereits ab dem Beginn der Anpassungsmaßnahme erlangen die Hilfskräfte ein Bruttoeinkommen von ca. 2000,00 € im Monat und können damit ihren Lebensunterhalt bedarfsgerecht absichern.

Der praktische Einsatz der Anerkennungs Maßnahmen findet in den Sana Kliniken Leipziger Land sowie in ambulanten Versorgungsbereichen statt. Die relevanten Fachgebiete, z.B. Innere Medizin, Chirurgie, Geriatrie oder Neurologie, gehen aus dem individuellen Defizitbescheid des Kommunalen Sozialverbandes Sachsens hervor. Die praktischen Tätigkeiten während des Anpassungslehrgangs konzentrieren sich auf die Planung, Organisation und Durchführung der Pflege von Patienten, einschließlich der Pflegedokumentation. Kenntnisse zur Mitwirkung bei Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation werden vermittelt. Zu Praxisbeginn werden Strukturen der Klinik, Stationsabläufe, Dienstplan, Organisation und Dokumentation kennengelernt. Pflegerische Aufgaben, wie z.B. Körperpflege, Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme, Prophylaxen, Krankenbeobachtung oder Hygienemaßnahmen begleiten u.a. qualifizierte Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter, die die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 2 Satz 4 oder Satz 6 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege erfüllen. Des Weiteren erfolgt eine enge Koordination und Zusammenarbeit, hinsichtlich der Begleitung der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer, von den Lehrkräften der Medizinischen Berufsfachschule, des Bildungszentrums sowie der praktischen Einsatzstationen.

 

 

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