Eine schriftliche Erklärung des Unternehmens für die Anwerbung und den Einsatz internationaler Pflegekräfte im Unternehmen umfasst mindestens folgende Punkte:
Wir verpflichten uns und machen :
- eine Selbstverpflichtung zu fairer und ethischer Anwerbe- und Vermittlungspraxis entsprechend den Prinzipien des Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“.
- eine Selbstverpflichtung, die Unternehmenspraxis am Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften auszurichten.
- eine Selbstverpflichtung, internationale Vereinbarungen einzuhalten, insbesondere:
internationale Menschenrechtskonventionen, - die ILO Kernarbeitsnormen, insbesondere die Allgemeinen Prinzipien und operativen Leitlinien für eine faire Anwerbung der ILO.
- eine Selbstverpflichtung, dass keine direkten und zugehörigen Vermittlungskosten oder Gebühren bei Pflegekräften erhoben werden und nur Vermittlungs- und Anwerbeunter- nehmungen zu unterstützen, die das Employer-Pays-Prinzip einhalten.
- eine Selbstverpflichtung, dass nicht in Vertragsverhältnisse angeworben wird, in denen Rückzahlungs- und Bindungsklauseln, die nicht konform zum Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ sind, enthalten sind.