Rückkehr nach Deutschland

Zurück nach Deutschland

 

Allgemein

Als Fachkraft haben Sie gute Chancen, nach einem längeren Auslandsaufenthalt in Deutschland wieder Fuß zu fassen. Wenn Sie als entsandte Person ins Ausland geschickt wurden, unterstützt Sie Ihr Unternehmen mit einer Relocation-Agentur bei den wichtigsten Dingen. Wenn Sie sich jedoch selbst um Ihre Rückkehr kümmern müssen, sollten Sie einige Dinge beachten. In unserer Jobs-Sektion finden Sie wichtige Informationen zu Themen wie Bewerbung, Sozialversicherung und Steuersystem. Informationen zu Themen wie Familiennachzug, Schule, Kindergarten und Wohnungssuche finden Sie in unserer Sektion „Leben in Deutschland“ des Carelend-Support Centers. Wir bieten auch Hilfestellung bei offenen Anfragen und ein individuelles Rückkehrer-Informationspaket, um Ihnen den Wiedereinstieg in Deutschland zu erleichtern.

Als Beschäftigter in Deutschland, der von Sozialversicherungsbeiträgen abhängig ist, wie Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Unfallversicherung, müssen Sie sich bei der gesetzlichen Sozialversicherung anmelden. Die Personalabteilung Ihres Unternehmens sollte dies bei Antritt Ihrer neuen Stelle konsequent erledigen. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass Sie und Ihre Familie bei einer Krankenkasse in Deutschland angemeldet sind. Weitere Informationen zu den Sozialversicherungssystemen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz finden Sie hier.

Auf Ihrer ersten Gehaltsabrechnung wird die Höhe der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge vermerkt. Dadurch können Sie schnell überprüfen, ob Ihr Arbeitgeber Ihre Verpflichtungen gegenüber den zuständigen Versicherungsträgern erfüllt.

Seit circa 2009 besteht in Deutschland für jeden Bürger eine Verpflichtung zur Krankenversicherung, unabhängig davon, ob die Versicherung privat oder gesetzlich ist. Wenn Sie zurückkehren, sollten Sie und Ihre Familie sich bei einer Krankenkasse anmelden. Ob Sie privat oder gesetzlich versichert werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Ihrer vorherigen Krankenversicherung in Deutschland, der Dauer Ihres Auslandsaufenthalts und Ihrer zukünftigen Beschäftigung in Deutschland.

Wenn Sie aus einem EU-, EWR- oder Schweizer Land zurückkehren, sollten Sie vorher bei Ihrer Versicherungsgesellschaft das Formular E 104 beantragen. Mit diesem Formular können Sie nachweisen, dass Sie im jeweiligen Land krankenversichert waren.

Ein hilfreicher Tipp: In der Regel ist Ihre alte Krankenkasse zuständig, bei der Sie vor Ihrer Auswanderung versichert waren. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer alten Krankenkasse, wie Sie sich noch einmal absichern können.

Obwohl es möglich ist, Ihre Rentenversicherungsansprüche aus dem Ausland zu übertragen, gilt dies hauptsächlich für Länder der EU, des EWR und der Schweiz, in denen Sie mindestens ein Jahr gearbeitet haben. Um dies zu tun, müssen Sie Ihre Versicherungszeiten mit dem Formular PD U1 nachweisen. Eine Liste mit den Adressen ausländischer Stellen, wo Sie das PD U1 einreichen können, finden Sie hier. Im Falle von Fragen können Sie sich individuell von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Tipp: Es ist empfehlenswert, alle Bescheinigungen und Beurteilungen, die Ihre Arbeitsstunden bestätigen, aufzubewahren.

Um Leistungen der Arbeitslosenversicherung aus EU-, EWR- oder Schweizer Staaten in Deutschland in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie die PD U2-Struktur, die Ihnen von der zuständigen ausländischen Arbeitsverwaltung ausgestellt wird. Wenn Sie Fragen zur Übernahme von Leistungen aus einem anderen Land haben, empfiehlt es sich, sich an Ihre örtliche Agentur für Arbeit zu wenden.

Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden und zuvor eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben, können Sie möglicherweise finanzielle Unterstützung beantragen. Allerdings sind Rückkehrer in der Regel nicht qualifiziert, wenn sie nach ihrer Rückkehr arbeitslos werden. Wenn Sie jedoch eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland aufnehmen und dann arbeitslos werden, können Ihre Arbeitszeiten in anderen europäischen Staaten oder Staaten des EWR oder der Schweiz dazu führen, dass Sie Anspruch auf deutsches Arbeitslosengeld haben.

Es ist wichtig, sich über die Unterschiede zwischen den verschiedenen Ländern zu informieren. Eine gute Möglichkeit hierfür ist das EURES-Portal, auf dem Sie zusätzliche Informationen über die Nachbarländer finden und einen Termin mit einem EURES-Berater vor Ort vereinbaren können. Weitere Hinweise auf öffentliche Richtlinien finden Sie auf der Seite „Ihre Rechte in den einzelnen Ländern“ der Europäischen Kommission. Konkrete Angaben zum Bezug von Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung finden Sie auch auf dem Merkblatt „Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung“.

Wenn Sie Fragen zum Bezug von Leistungen aus einem anderen Land haben, können Sie sich an Ihre örtliche Agentur für Arbeit wenden.

 

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