Preis- und Leistungsübersicht

Das Unternehmen legt für den konkreten Vermittlungsfall eine detaillierte Leistungsbeschreibung und Preisübersicht vor und weist aus, dass der deutsche Arbeitgebende alle Anwerbekosten trägt. Bereits geleistete Eigenbeteiligungen (z.B. für Qualifizierungsmaßnahmen) von Pflegekräften an Dritte sind nach Vorlage eines Zahlungsnachweises vom Arbeitgebenden aus Deutschland zum Abschluss eines Arbeitsvertrags zurückzuerstatten. Die entsprechenden Regelungen aus 2.2.6 sind anzuwenden

Der Auftraggeber/Arbeitgebende zahlt an CareLend GmbH einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 2.500 (netto). Mit diesem Betrag sind die Leistungen von CareLend GmbH im Zusammenhang mit allen Aktivitäten der Einreisevorkehrungen abgegolten. Die Zahlung erfolgt erst nach der Vollendung der gesamte Ein Reisevorkehrungen UND Beginn des ersten Tages der Anpassungsmaßnahme.

Eine darüber hinausgehende Vergütung schuldet das Krankenhaus nur, wenn:

  1. der ausländischen Pflegekraft die Berufserlaubnis/ Berufsurkunde für die Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpfleger in Deutschland erteilt wird
  2. der ausländischen Pflegekraft nach Erhalt der deutschen Berufserlaubnis als Gesundheits- und Krankenpfleger beim Auftraggeber auf der Grundlage einesentsprechenden Arbeitsvertrags als Fachkraft begonnen hat

Beim Vorliegen der in Satz a und b genannten Voraussetzungen zahlt der Auftraggeber an CareLend GmbH einen Betrag in Höhe von monatlich EUR 400 (netto) für die Dauer von maximal 24 Monaten für die Unterstützung und Begleitung von den ausländischen Pflegekräften bei der Durchführung des Arbeitsvertrags.

Sollte das Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der vor Ablauf der 24 Monate enden, endet die Pflicht zur Zahlung der Vergütung mit Ablauf des Monats, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Somit nehmen wir das Risiko vom Arbeitgeber ab, falls der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer nach kurze Zeit Tätigkeit als Fachkraft das Arbeitsverhältnis beenden möchte.

Alternative beim Vorliegen der in Satz a und b genannten Voraussetzungen zahlt der Auftraggeber an CareLend GmbH einen Betrag in Höhe von EUR 4.000 (netto) bei Beginn der Tätigkeit als Fachkraft und weitere EUR 4.000 (netto) bei Vollendung der Probezeit (maximal 6 Monate).

Wie aus der vorausgegangenen Aufstellung ersichtlich, zahlt alle anfallenden Kosten der Arbeitgebende in Zusammenarbeit mit CareLend.

Die Pflegekraft wird zu keiner Zeit materiell an der Berufsanerkennung beteiligt.

Bereits geleistete Zahlungen für eventuelle Anerkennungen sind in diesem Falle auszuschließen.

 

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