Möglichkeiten der Zuwanderung

Das Unternehmen informiert die internationale Pflegekraft auf eine adressatengerechte Weise über die Möglichkeiten der Zuwanderung nach geltender Rechtslage und wie sie sich dazu weiter informieren kann. Dies umfasst auch Informationen zu allen notwendigen bürokratischen Anforderungen und die damit in Verbindung stehenden Behörden.

 

Das Zuwanderungsgesetz, umgangssprachlich auch Einwanderungsgesetz genannt, (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern) ist ein Gesetzespaket, mit dem das Ausländerrecht in der Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 1. Januar 2005 neu gestaltet wurde. Es enthielt die Erstfassungen des Aufenthaltsgesetzes und des Freizügigkeitsgesetzes/EU, welche das zuvor geltende Ausländergesetz und das Aufenthaltsgesetz/EWG ersetzen. Auch einige Paragrafen in anderen Gesetzen wurden geändert.

Das Zuwanderungsgesetz wurde am 5. August 2004 verkündet und trat am 1. Januar 2005 in Kraft.

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Systematik der Aufenthaltstitel neu. Anstelle der früheren Bezeichnungen Aufenthaltserlaubnis, ‑bewilligung, ‑befugnis und ‑berechtigung treten Regelungen der Arbeitserlaubnis Rechtlichen Seite im Aufenthaltstitel.

Das Arbeitserlaubnisrecht wird durch das Zuwanderungsgesetz nicht mehr im Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung), sondern im Aufenthaltsgesetz geregelt. Die Arbeitserlaubnis wird von der Ausländerbehörde (und nicht mehr von der Arbeitsagentur) erteilt und wird mit Erteilung des Aufenthaltstitels in den Aufenthaltstitel eingetragen. Dabei wird unterschieden zwischen einer „Beschäftigung“ als Arbeitnehmer und einer selbständigen Erwerbstätigkeit. In den meisten Fällen trägt die Ausländerbehörde den Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“ in den Aufenthaltstitel ein, was die unbeschränkte Erlaubnis zu Beschäftigungen jeder Art sowie zur selbständigen Tätigkeit umfasst (§ 2 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz).

In einigen Fallgruppen (dazu gehört der Pflegebereich) muss die Ausländerbehörde jedoch vor der Erlaubnis einer Beschäftigung erst die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen, die nach einer Prüfung des Arbeitsmarktes und der Arbeitsbedingungen, zu denen der Ausländer tätig werden möchte, darüber entscheidet, ob die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden kann und ob diese Erlaubnis von Beschränkungen (etwa zur Art der ausgeübten Tätigkeit oder dem Arbeitgeber) abhängig gemacht wird. Die Ausländerbehörde erteilt dann gegebenenfalls nur eine entsprechend beschränkte Erlaubnis zur Beschäftigung.

Die Regierung will inländische Arbeitskräftepotenziale noch stärker heben, aber Deutschland auch attraktiver für qualifizierte Einwanderer machen. Obwohl für Akademiker schon lange erleichterte Einreisebedingungen gelten, ist Deutschland für ausländische Fachkräfte mit Hochschulabschluss weiter nur mäßig interessant. Unter den 36 OECD-Ländern rangiert es bei der Beliebtheit lediglich auf Rang 12, wie aus einer aktuellen Studie der Industrieländer Organisation hervorgeht.

Das Einwanderungsgesetz soll die Attraktivität für akademisch wie beruflich gebildete Fachkräfte weiter erhöhen. „Unnötige Bürokratie wollen wir vermeiden, Anerkennungsverfahren vereinfachen, Visastellen besser ausstatten und die Antragsverfahren digitalisieren“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Um das Nadelöhr bei der Visavergabe zu vergrößern, hat das Auswärtige Amt nach eigenen Angaben bereits die personellen und räumlichen Kapazitäten stark beanspruchter Visastellen erweitert.

Im Bundeshaushalt 2020 sind Mittel für 109 zusätzliche Stellen in den Bereichen Visabearbeitung und Fachkräfte Einwanderungsgesetz vorgesehen. Zudem sollen Anträge auf Arbeitsvisa künftig auch verstärkt im Inland bearbeitet werden, etwa durch das neue Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, das Anfang 2021 aufgebaut werden soll.

Ab Februar 2020 werden 30 Berater in einer neuen Servicestelle bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn ausländische Interessenten beraten und erste Dokumente der Antragsteller einsammeln.

Deutschland hat einen hohen Bedarf an medizinischem Personal und sie sind in unserem Land sehr herzlich willkommen.

Dennoch verstecken sich hinter einem Umzug in ein anderes Land sehr viel Bürokratie und schlaflose Nächte. Es sei denn, Sie haben jemanden, der sich für Sie um alles kümmert. Wir sind dieser Jemand!

Es spielt keine Rolle, ob Sie schon in Deutschland sind oder noch planen, nach Deutschland zu kommen. Unsere Dienstleistungen sind dafür gemacht, Ihnen all Ihre Sorgen zu nehmen.

Die Firma CareLend informiert die Pflegekräfte schon im Herkunftsland über alle einwanderungsrechtlichen Bestimmungen und organisiert alle dafür notwendigen Schritte, um die Pflegekraft zu entlasten und auf das Einreiseland einzustimmen.

CareLend ist das einzige Unternehmen der Welt, das Kandidaten aus über 20 Ländern weltweit nach Deutschland rekrutiert und in sämtlichen Belangen betreut. Von A wie Auswahl bis Z wie Zertifikat. Der Prozess beginnt mit dem besten Deutsch-Sprachtraining und setzt sich fort mit der Einstellung in eine geeignete Position.

Weitere Informationen zu den Möglichkeiten finden Sie auf der Website:

www.CareLend.de

Als modernes Unternehmen für Personaldienstleistungen im medizinischen Bereich bieten wir Ihnen für jedes Problem eine maßgeschneiderte Lösung.

 

Zurück