Das Unternehmen informiert die internationale Pflegekraft auf eine adressatengerechte Weise über die Infrastruktur der Migrations- und Integrationsberatung in Deutschland und wie sie sich dazu weiter informieren kann.
Wir geben u.a. Folgendes bekannt:
In Deutschland gibt es ein großes Angebot an Migrations- und Integrationsberatung. Dabei eröffnet Ihnen das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz die Möglichkeit Ihr Einreiseverfahren zu beschleunigen. Geregelt wird das im § 81a des Aufenthaltsgesetzes.
Liegt der Pflegekraft ein konkretes Arbeitsplatzangebot vor? Dann kann Ihr*e Arbeitgeber* bzw. wir als CareLend ein sogenanntes „Beschleunigtes Fachkräfte Verfahren“ für sie beantragen.
Beschleunigtes Fachkräfte Verfahren:
Im beschleunigten Fachkräfte Verfahren nimmt die Ausländerbehörde eine Schlüsselrolle ein.
Sie ist verantwortlich für die Beratung der Arbeitgebenden über die Einreisevoraussetzungen
für Sie. Darüber hinaus übernimmt die Ausländerbehörde die Prüfung aller geltenden Voraussetzungen und die Einleitung des Anerkennungsverfahrens. Die beteiligten Behörden sind während des gesamten Verfahrens an relativ kurze Fristen gebunden. Insgesamt dauert das beschleunigte Fachkräfte Verfahren in der Regel nicht länger als vier Monate. Zeitlich können die Fristen wie folgt aufgeschlüsselt werden:
- circa sechs Wochen für die Erteilung des Visums
- circa acht Wochen für das Anerkennungsverfahren
- circa eine Woche für das Zustimmungsverfahren
Reguläres Einreiseverfahren:
Alternativ besteht für Sie weiterhin das sogenannte „Reguläre Einreiseverfahren” und gegebenenfalls das „Verfahren zur Erlangung einer Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit”. Rechtlich geregelt ist dies in § 36 Absatz 3 der Beschäftigungsverordnung.
Sollte das oben beschriebene beschleunigte Fachkräfte Verfahren nicht infrage kommen, wählt die Pflegekraft zwischen
- das reguläre Einreiseverfahren oder
- das Verfahren zur Erlangung einer Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Das Verfahren kann auch auf den Familiennachzug von Ehepartner*innen sowie auf Kinder angewendet werden. Wichtig ist hier, dass die Anträge zeitlich zusammenhängend gestellt werden. Das bedeutet: Die Einreise der Familienangehörigen muss innerhalb von sechs
Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreise der Pflegekraft stattfinden.
Diese Dienstleistung wird von CareLend vollständig organisiert.
Infrastruktur der Migrations- und Integrationsberatung
Faire Integration ist ein bundesweites Beratungsangebot für Geflüchtete und andere Migrant*innen, die nicht aus der EU kommen. Das Angebot umfasst sozial- und arbeitsrechtliche Fragestellungen. Durch eine praxisnahe Auswahl der Themen lernen Sie hier viel Wissenswertes über Aspekte wie zum Beispiel Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung und Krankenversicherung.
In den Beratungsstellen finden Sie also Rat zu konkreten Fragestellungen zum Themenkomplex der Arbeitsbedingungen im Job, in der Ausbildung und im Praktikum. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bereits arbeiten oder sich lediglich vorab über die jeweiligen Bedingungen informieren möchten. Die Beratungsstellen bieten auch Workshops wie Integrations- oder Sprachkurse an. Bei weiterführenden Fragen zu Themen wie Stellensuche oder Aufenthaltsstatus werden Sie an spezialisierte Beratungsstellen und beratende Institutionen vermittelt.
Hinweis auf entsprechende Netzwerke:
Trotz all dieser „außerparlamentarischen“ Angebote, die einfach zum Informations Duktus gehören, möchten wir immer wieder darauf aufmerksam machen, dass all diese Inhalte und Informationen über www.carelend.de bezogen werden können.
Eigens dafür wurde der Verein „Bienvenue e.V.“ gegründet. Hier steht die Integration der Pflegekraft im Vordergrund. Frau Ulrike Mallschützke ist eine der Gründerinnen dieses gemeinnützigen Vereins und gleichzeitig die Integrationsbeauftragte von CareLend. Weitere Info: https://www.bienvenueborna.de/