Förderungsmöglichkeiten

Das Unternehmen informiert die internationale Pflegekraft auf eine adressatengerechte Weise über Förderungsmöglichkeiten zum Spracherwerb, z.B. die DeuFöV, und wie sie sich dazu weiter informieren kann.

 

Personen, die aus Nicht-EU Ländern stammen (sogenannte Drittstaaten), benötigen für die Einreise zum Arbeiten oder für eine Ausbildung in Deutschland ein Visum.

Unabhängig von Mindestanforderungen an Sprachkenntnisse, die wir in unserem Betrieb definiert haben, gibt es jedoch auch gesetzliche Regelungen, die wir kennen sollten. Im Fachkräfte Einwanderungsgesetz (FEG) ist festgelegt, welche sprachlichen Voraussetzungen unsere künftige Fachkraft für ein Einreise-Visum erfüllen muss.

Für die Erteilung eines Einreisevisums zur Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz, für eine Ausbildung oder für Qualifizierungsmaßnahmen sind deutsche Sprachkenntnisse erforderlich. Als Beleg können nur Sprachzertifikate anerkannt werden, die nicht älter als ein Jahr sind und auf einer standardisierten Sprachprüfung basieren, z. B. Goethe-Institut e.V., telc GmbH.

Das nachzuweisende Niveau kann sich je nach Aufenthaltszweck unterscheiden (in der Regel mind. Niveau A2 oder B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

 

Möglichkeiten der Sprachförderung erfahren die Pflegekräfte z.B. über das BAMF, dem Bundesministerium für Arbeit und der Bundesagentur für Arbeit.

Des Weiteren gibt es an den jeweiligen Örtlichkeiten private Sprachschulen, die man ebenfalls nutzen kann.

Unter www.bamf.de erfahren Sie alles über Fördermöglichkeiten und Kosten sowie Kostenzuschüsse für Sprachkurse.

Was bedeutet DeuFöv?

Was bedeutet DeuFöV? Die Abkürzung DeuFöV umfasst die „Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung“ und bildet die in Deutschland bestehende gesetzliche Grundlage für durchzuführende Sprachkurse.

 

 

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