Der Einbürgerungsprozess
Selbst wenn Sie bereits seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, erfolgt die Einbürgerung nicht automatisch. Stattdessen müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde stellen. Dort werden Sie individuell beraten und erhalten ein Antragsformular, das Sie ausgefüllt und mit den notwendigen Unterlagen einreichen müssen. Personen ab 16 Jahren können den Antrag auf Einbürgerung selbst stellen, während die Eltern oder andere sorgeberechtigte Personen den Antrag für Kinder stellen können.
In der Regel ist bei der Beantragung der Einbürgerung eine Gebühr von 255 Euro zu entrichten. Wenn Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr pro Kind 51 Euro. Wird ein Kind allein eingebürgert, so fällt ebenfalls eine Gebühr von 255 Euro an. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Gebührenreduzierung oder -befreiung in Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei Antragstellern mit geringem Einkommen oder wenn mehrere Kinder eingebürgert werden.
Sobald Ihr Antrag geprüft und akzeptiert wurde, wird die Einbürgerungsbehörde Ihnen Anweisungen darüber geben, was als nächstes zu tun ist. Je nach Bundesland müssen Sie sich selbst um die Aufgabe Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit kümmern, indem Sie eine Einbürgerungszusicherung erhalten, die beim Konsulat Ihres Herkunftsstaates vorgelegt werden kann. Falls der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bedeutet, dass Ihre bisherige Staatsangehörigkeit automatisch verloren geht oder deren Aufgabe nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sollte Ihrer Einbürgerung nichts mehr im Wege stehen. Schließlich erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde, die Ihnen in der Regel persönlich oder im Rahmen einer Einbürgerungsfeier ausgehändigt wird und die deutsche Staatsangehörigkeit verleiht.
Die Dauer des gesamten Prozesses variiert von Fall zu Fall und kann in einigen Fällen mehrere Monate dauern. Es ist am besten, Ihre Einbürgerungsbehörde zu kontaktieren, um eine genauere Schätzung zu erhalten.
Nachdem Sie die Einbürgerungsurkunde erhalten haben, können Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes einen deutschen Personalausweis und/oder Reisepass beantragen, um sich gegebenenfalls ausweisen zu können. Es ist erforderlich, mindestens eines dieser Dokumente zu besitzen, wenn Sie sich in Deutschland aufhalten. Die Ausstellung der Ausweisdokumente dauert in der Regel mehrere Wochen, bevor sie abholbereit sind.