Blaue Karte EU

Blaue Karte EU

Die Blaue EU-Karte ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige, die in einem EU-Mitgliedsstaat arbeiten und leben möchten. Sie wurde im Jahr 2009 eingeführt, um die Attraktivität Europas für internationale Fachkräfte zu erhöhen und den europäischen Arbeitsmarkt für hochqualifizierte Arbeitskräfte zu öffnen.

Die Blaue EU-Karte bietet eine Reihe von Vorteilen, wie beispielsweise die Möglichkeit, mit dem Aufenthaltstitel in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten zu arbeiten und zu leben, sowie eine schnellere und erleichterte Möglichkeit zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in der EU.

 

Was ist die EU Blaue Karte?

Die Blaue EU-Karte ist eine Aufenthaltserlaubnis, die EU-Bürgern aus Drittstaaten ermöglicht, in Deutschland zu arbeiten und zu leben. Es handelt sich um ein spezielles Visum, das für hochqualifizierte Arbeitnehmer gilt und eine Alternative zum nationalen Arbeitsvisum darstellt.

Die Blaue EU-Karte wurde in Deutschland mit dem Ziel eingeführt, die Anwerbung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern zu erleichtern und somit den Fachkräftemangel in bestimmten Branchen zu bekämpfen. Die Regelungen zur Blauen EU-Karte sind im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und in der Beschäftigungsverordnung (BeschV) geregelt.

Um eine Blaue EU-Karte beantragen zu können, müssen Bewerber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:

  • Ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Ein Arbeitsvertrag mit einem Mindestjahresgehalt von 56.800 Euro (Stand: 2023)
  • Der Nachweis, dass der Arbeitnehmer für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist und dass der Arbeitsplatz nicht mit einem inländischen Arbeitnehmer besetzt werden kann

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Blaue EU-Karte beantragt werden. Sie berechtigt zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann die Karte verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Blaue EU-Karte nur für hochqualifizierte Arbeitskräfte gilt. Andere Arten von Arbeitern oder Personen, die in Deutschland leben möchten, müssen andere Einreisebestimmungen beachten.

  1. Arbeitsrechtliche Möglichkeiten: Die EU-Blaue Karte berechtigt dazu, in Deutschland zu arbeiten und sich dort aufzuhalten. Der Inhaber der Karte darf in der Regel seine Stelle wechseln, solange er weiterhin die Kriterien für die Karte erfüllt. Zudem können Inhaber der Karte nach 18 Monaten in einem EU-Mitgliedstaat arbeiten, der nicht Deutschland ist, sofern sie vorher mindestens 12 Monate in Deutschland gearbeitet haben.
  2. Aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten: Die EU-Blaue Karte erlaubt es dem Inhaber, in Deutschland und anderen EU-Ländern zu reisen und sich dort aufzuhalten, ohne jedes Mal ein neues Visum beantragen zu müssen. Die Karte ist in der Regel vier Jahre lang gültig und kann danach verlängert werden.
  3. Familienzusammenführung: Der Inhaber der EU-Blaue Karte kann auch seine Familie nach Deutschland nachholen, sofern er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört beispielsweise ein ausreichendes Einkommen, um den Lebensunterhalt der Familie zu finanzieren. Der Ehepartner des Inhabers darf in der Regel auch in Deutschland arbeiten.
  4. Niederlassungserlaubnis: Nach drei Jahren Aufenthalt mit der EU-Blaue Karte ist es möglich, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Diese erlaubt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und ist damit eine wichtige Voraussetzung für eine dauerhafte Integration in Deutschland.

Die EU-Blaue Karte ist ein wichtiges Instrument, um hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten in Deutschland und Europa zu gewinnen. Sie bietet den Inhabern eine Reihe von Möglichkeiten im Arbeits-, Aufenthalts- und Familienbereich.

 

Tipp: Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die EU-Blaue Karte nicht? Kein Grund zur Panik!

Sie können ein Arbeitsvisum für Fachkräfte nach § 18b (1) des Aufenthaltsgesetzes beantragen.

Wir unterstützen und beraten Sie gern. 

 

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