Ausgleichsmaßnahmen

Das Unternehmen informiert die internationale Pflegekraft auf eine adressatengerechte Weise über die in Deutschland zur Verfügung stehenden Optionen und Wahlmöglichkeiten bei Ausgleichsmaßnahmen. Herausgestellt werden dabei die Qualität der Maßnahmen, die zugrundeliegenden didaktischen Konzepte und die mögliche Verknüpfung mit dem Arbeitsplatzangebot.

Anpassungslehrgang

Die fehlenden Inhalte können beispielsweise im Rahmen eines individuell abgestimmten Anpassungslehrgangs kompensiert werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Kenntnisprüfung (direkt bzw. mit einem vorangegangenen Vorbereitungskurs) abzulegen. Sowohl die Kenntnisprüfung als auch die Anpassungslehrgänge können bisher nur in Deutschland, also nach der Einreise, abgelegt werden.

Die Feststellung der Unterschiede bezüglich konzeptioneller und didaktischer Konzepte der jeweiligen Bildungsträger/Maßnahmen ist für die ausländische Pflegekraft sehr schwierig.

Deshalb ist ein entsprechendes Prüfsiegel des Unternehmens, bei dem sich die Pflegekraft bewirbt, ein sehr wichtiger Entscheidungsfinder.

Die Entscheidung, ob ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung absolviert werden soll, um die Unterschiede auszugleichen, obliegt der Pflegefachperson.

Es ist sinnvoll, wenn die Pflegefachperson über beide Wahlmöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile aufgeklärt und beraten wird. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich von Anerkennungsberatungsstellen über das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) im In- und Ausland beraten zu lassen. Über diese Möglichkeit sollten die Pflegefachpersonen auch informiert werden.

In jedem Fall bedeutet eine Ausgleichsmaßnahme, dass frühzeitig Absprachen mit möglichen Bildungsträgern getroffen werden müssen, die Anpassungslehrgänge oder Vorbereitungskurse auf die Kenntnisprüfung anbieten.

Defizitbescheid

Gemäß § 66a Absatz 1 des Gesetzes über die Pflegeberufe (PfIBG) vom 17. Juli 2017 (BGBI. I S. 2581) in der derzeit gültigen Fassung, besteht gemäß § 2 des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz – KrPEIG) vom 16.07.2003 (BGBl. I S. 1442) in der Fassung vom 31.12.2019 die Möglichkeit, Antragstellern die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger“ zu erteilen, die eine Ausbildung außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes erworben haben. Voraussetzungen dafür sind, dass es sich um eine abgeschlossene Ausbildung handelt und die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes im Vergleich zu der deutschen Ausbildung gegeben ist.

Ausländische Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen – insbesondere aus EU-Drittländern – müssen bei der jeweiligen Landesbehörde einen Antrag auf Anerkennung ihrer Abschlüsse stellen (am besten vor der Abreise nach Deutschland). In der Regel werden die Abschlüsse nicht mit einem deutschen Abschluss im Pflegebereich gleichgestellt. Demzufolge erhält der /die Antragsteller(in) bzw. der/die ausländische Pfleger(in) den sogenannten Defizitbescheid.

Teilnahme an der Kenntnisstandprüfung direkt nach der Anreise in Deutschland.

Diese Option ist aus unserer Sicht nicht empfehlenswert, denn es gibt in der Tat Unterschiede zwischen den internationalen Lehrplänen und den Lehrplänen in den 16 Bundesländern der BRD. Dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Antragsteller diese Prüfung besteht, eher gering ist.

Teilnahme an einer Anpassungsmaßnahme bei einem zertifizierten Träger solcher Maßnahmen.

Die Dauer der Anpassungsmaßnahme ist individuell verschieden und wird von der jeweiligen Landesbehörde festgelegt. Diese Maßnahme beinhaltet einen theoretischen Teil, wobei die Pflegekraft am frontalen Unterricht teilnimmt, sowie einen praktischen Teil in einer medizinischen Einrichtung. In unserem Standort in Borna dauert die Anpassungsmaßnahme 10 Monate (4 Monate Theorie und 6 Monate Praktikum).

Das Ziel der Anpassungsmaßnahme ist die Beseitigung sämtlicher theoretischer und praktischer Defizite der ausländischen Abschlüsse, die von der zuständigen Landesbehörde festgestellt wurden. Beispiel

Der theoretische Teil der Anpassungsmaßnahme wird in der Pflegeschule von SANA – Klinik durchgeführt. Unterrichtet wird hier im Frontalunterricht und in Gruppenarbeit.

Im praktischen Teil der Ausbildung absolviert die Pflegekraft ihre Ausbildung in vorausgewählten Kliniken und Pflegeeinrichtungen.

Durch von uns aktivierte ca. 43.000 Karteien von Bewerbern aus verschiedenen Ländern der Welt wird ein Selektierung Prozess durchgeführt, um dem Arbeitgeber passende Profile zu präsentieren.

Wir organisieren das Online-Vorstellungsgespräch. Ein Mitarbeiter von CareLend ist dabei, falls Fragen bzgl. Zeitdauer bestimmter Schritte oder Behördengänge auftreten.

Wir erarbeiten ein ausführliches Profil in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, um die gewünschten Anforderungen seinerseits darzustellen bezüglich Berufserfahrung, Fachbereich/e, persönliche Eigenschaften des Bewerbers/ Teilnehmers.

Wir führen (falls vom Arbeitgebenden gewünscht) – ein Vorstellungsgespräch (online) mit seinem/r potentiellen Arbeitnehmer/in . Das Vorstellungsgespräch wird auf Deutsch geführt.

Deutsche Sprache

Deutsche Sprache

  • Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt des Visums sowie der Aufenthalts- und der Arbeitsgenehmigung in Deutschland.
  • CareLend organisiert im Heimatland Sprachkurse von A1 bis B1 um das Visum zu beantragen. in der Zeit ab Antragstellung bis zum Erhalt des Visums absolviert der Pfleger B2 Sprachniveau
  • Obwohl die zuständige Landesbehörde das B2-Sprachzertifikat verlangt (für die Erteilung der Berufsurkunde), erachten wir das C1-Sprachniveau als nötig, um einen normalen Arbeitstag in der medizinischen Einrichtung problemlos zu gestalten. Wir können, wenn erwünscht, C1 Sprachkurse während der APM organisieren.

Allgemeine Info über die Anpassungsmaßnahmen in Borna

 

APM-Dauer Theorie in der Regel 4 volle Monate
APM-Dauer Praktisch in der Regel 6 volle Monate
Unterrichtsstunden in der Theorie Zeit 07:00-14:30 täglich Mo.-Fr.
Unterrichtsstunden in der praktischen Zeit 8 Stunden täglich Mo.-Fr. (arbeiten am Wochenende und Feiertage möglich)
Theorie Ort in Borna Bildungszentrum Sana Kliniken Leipziger Land
Praktikum Beim jeweiligen Arbeitgeber
Gruppengröße 20 Teilnehmer
Herkunftsland die Krankenpfleger u.a. Marokko, Tunesien, Ägypten, Indien und Pakistan, Ukraine ….
Ziel der APM sämtliche von der entsprechenden Landesbehörde festgestellten und in dem „Defizit Bescheid“ erfassten Defizite der ausländischen Abschlüsse zu beseitigen.
Abschlusszeugnis Berufsurkunde als Fachkraft in Gesundheits- und Krankenpflege (bis 2024 danach als Pflegefachmann/-frau)
Gültigkeitsbereich der Berufsurkunde Bundesweit
Gültigkeitsdauer der Berufserlaubnis Unbefristet
Voraussetzungen Sprachlevel B2 bei Beginn der APM, abgeschlossene Pflegeausbildung im Heimatland. Zur Info wir setzen eine extra Voraussetzung bzgl. Berufserfahrung: mind. 2 Jahre Berufserfahrung (i.d.R. haben die Kandidaten 5 Jahre Durchschnittlich Erfahrung
Kursgebühren Wird durch einen Bildungsgutschein seitens der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.
Buchbar ab Sofort
Arbeitsverhältnis vor der APM Um ein Visum nach Deutschland erhalten zu können, muss die ausländische Pflegekraft bereits einen Arbeitsvertrag als Hilfskraft im Pflegebereich vorweisen. Allerdings ist der Beginn der Arbeit und demzufolge Beginn der Gehaltszahlung an den Beginn der APM gekoppelt. Arbeitsvertrag ist befristet bis zur Absolvierung der APM.
Arbeitsverhältnis nach der APM Sobald die APM erfolgreich abgeschlossen ist, wird die zuständige Landesbehörde informiert. Es dauert ca. 3 Wochen bis zu der Ausstellung der Berufsurkunde. Bis dahin ist der Pfleger weiterhin als Hilfskraft eingestellt. Sobald eine Berufsurkunde vorhanden ist, wird ein nahtloser Übergang in den Arbeitsvertrag als Fachkraft vorgenommen. Arbeitsvertrag ist unbefristet.
Betreuung nach der APM 24 Monate in allen Belangen, beruflicher sowie privater Natur seitens CareLend GmbH und deren Netzwerk.

 

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