Anwerbungsprozess
Ablauf der Anwerbung und Integration von qualifizierten ausländischen Fachpersonal!
Ablauf der Anwerbung und Integration von qualifizierten ausländischen Fachpersonal!
Um geeignete Mitarbeiter*innen zu finden, erfolgt vorab die Erstellung eines Anforderungsprofils. Damit beginnen wir bereits mehrere Monate vor Arbeitsbeginn.
Folgende Informationen benötigen wir vom potenziellen Arbeitgeber/ unserem Auftraggeber:
Parallel beachten wir das Anforderungsprofil der Arbeitnehmer*innen:
Erst nachdem wir uns über die 5 genannten Punkte vergewissert haben, werden unsere Vertriebsmitarbeiter*innen informiert, dass die Bewerberin oder der Bewerber vermittlungsfähig und bereit für ein erstes Interview ist (vorausgesetzt, ein Defizitbescheid ist auch vorhanden).
Die Vorauswahl beinhaltet außerdem die Prüfung von Hintergründen, Motivation, Zukunftsplänen und Toleranz für andere Kulturen und Glaubensrichtungen. Außerdem muss der Bewerber das Grundgesetz akzeptieren und keine Vorbehalte gegenüber der Pflege am anderen Geschlecht haben.
Der hierfür notwendige Persönlichkeitstest und die Prüfung der genannten Punkte realisieren wir innerhalb von 12 Monaten von unseren einzelnen Niederlassungen in den elf Ländern, in denen wir tätig sind.
Sprachvermittlung :
Die Sprachvermittlung von Anfängerstufe (A1) bis Mittelstufe (B2) wird vor der Ankunft organisiert. Dieser Prozess dauert in der Regel ein Jahr. Die Sprachschulung beginnt etwa 12 Monate vor dem Vorstellungsgespräch zwischen unseren Bewerber*innen und den potenziellen Arbeitgebern.
Sprachprüfung:
Es wird eine B2 Sprachprüfung durchgeführt. Unsere Niederlassungen in elf Ländern sind zum größten Teil zertifizierte Prüfungszentren von ECL*.
*Es gibt weltweit vier Organisationen, die Sprachzertifikate in deutscher Sprache vergeben können (Goethe, TELC, ECL und ÖSD).
Wir stellen nicht nur den Antrag auf Anerkennung des Ausbildungsprozesses lange vor dem Online-Vorstellungsgespräch mit dem Arbeitgeber, sondern begleiten den Prozess auch bis zur Ausstellung eines Gleichwertigkeitsbescheids (eher selten) oder in der Regel eines Defizitbescheids. Im Defizitbescheid werden die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf beschrieben, um eine gezielte Weiterbildung zu ermöglichen. Das macht es möglich, genaue Anpassungsmaßnahmen festzulegen. Diese Anpassungslehrgänge im theoretischen und praktischen Bereich durchzuführen sind Teil unserer Dienstleistungen.
In der Regel beantragen wir die Anerkennungsverfahren in Sachsen und Sachsen-Anhalt, da unsere Bildungszentren in diesen beiden Bundesländern ansässig sind. Sollte der Arbeitgeber außerhalb dieser beiden Bundesländer ansässig sein, werden wir den Defizitbescheid in dem Bundesland anerkennen lassen, in dem der Arbeitgeber ansässig ist.
Unsere Integrationsbeauftragte und ihre Mitarbeiter unterrichten begleitend zu den Anerkennungsprozessen in erster Linie über die Orientierung in Deutschland, kulturelle und politische Aspekte. Darüber hinaus bieten wir Deutschunterricht auf dem C1 Niveau in Fachsprache an. In zusätzlichen Treffen wird praktisches Wissen vermittelt.
Umfassende Betreuung während der Einreisevorkehrungen:
Erledigung von Behördengängen unmittelbar nach der Anreise:
Weitere Leistungen nach Ankunft: