Anwerbungsprozess

Ablauf der Anwerbung und Integration von qualifizierten ausländischen Fachpersonal!

Ablauf der Anwerbung und Integration von qualifizierten ausländischen Fachpersonal!

Begleiteter Integrationsprozess im privaten und arbeitstechnischen Bereich
1. Erstellung eines Anforderungsprofils durch den Arbeitgeber für potentielle Kandidaten im Ausland

Um geeignete Mitarbeiter*innen zu finden, erfolgt vorab die Erstellung eines Anforderungsprofils. Damit beginnen wir bereits mehrere Monate vor Arbeitsbeginn.

Folgende Informationen benötigen wir vom potenziellen Arbeitgeber/ unserem Auftraggeber:

  • Ist das Herkunftsland relevant?
  • Spielt die Konfession eine Rolle (z.B. bei christlicher Trägerschaft)?
  • Welches Sprachniveau benötigen die Kandidaten?
  • Welche Mindestanforderungen an Berufserfahrung, Dauer und Einsatzort sollen erfüllt werden?

Parallel beachten wir das Anforderungsprofil der Arbeitnehmer*innen:

  • In welchem Gebiet in Deutschland möchten sie leben und arbeiten?
  • Welche Tätigkeiten möchten sie nach Erhalt der Berufserlaubnis ausführen?
  • Welche Voraussetzungen muss der Wohnort bezüglich Schulen, Kitaplätzen,Familie oder Freunden in der Region erfüllen?
  • Echtheit der Zertifikate und Nachweise: Es ist eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden im betroffenen Heimatland der Bewerberin oder des Bewerbers gewährleistet um sicherzustellen, dass die Zertifikate und Befähigungsnachweise gründlich überprüft werden und alle Angaben und Stempel auf den Dokumenten echt sind.
  • Integration: Da wir ein Jahr lang die Kandidat*innen während der Sprachvermittlungsphase betreuen, haben wir die Möglichkeit, die Eigenschaften der Bewerber*innen genau zu beobachten und festzustellen, ob sie in der Lage sind, sich erfolgreich in die westliche Gesellschaft zu integrieren.
  • Verständigung: Es wird keine Bewerberin und kein Bewerber empfohlen oder ein Online-Vorstellungsgespräch organisiert, bevor wir uns sicher sind, dass die Person nicht nur das B2-Niveau in Bezug auf Sprache erfüllt, sondern auch die Fähigkeit hat, sich klar und präzise auszudrücken.
  • Bestätigung Vita: Durch Kooperationen mit zahlreichen medizinischen Einrichtungen im Heimatland der Bewerberin oder des Bewerbers stellen wir sicher, dass die angegebenen beruflichen Erfahrungen im Lebenslauf der Wahrheit entsprechen.
  • Pflegeverständnis: Wir prüfen, ob der Bewerberin oder dem Bewerber bewusst ist, dass die Pflege in Deutschland auf drei wichtigen Säulen aufgebaut ist: Grundpflege, Behandlungspflege und Dienstleistungen wie die Verteilung von Essen und Getränken. Sollte die Person aus kulturellen oder religiösen Gründen eine Abneigung gegenüber der Grundpflege haben, kann eine Vermittlung nach Deutschland leider nicht zustande kommen.

Erst nachdem wir uns über die 5 genannten Punkte vergewissert haben, werden unsere Vertriebsmitarbeiter*innen informiert, dass die Bewerberin oder der Bewerber vermittlungsfähig und bereit für ein erstes Interview ist (vorausgesetzt, ein Defizitbescheid ist auch vorhanden).

Die Vorauswahl beinhaltet außerdem die Prüfung von Hintergründen, Motivation, Zukunftsplänen und Toleranz für andere Kulturen und Glaubensrichtungen. Außerdem muss der Bewerber das Grundgesetz akzeptieren und keine Vorbehalte gegenüber der Pflege am anderen Geschlecht haben.

Der hierfür notwendige Persönlichkeitstest und die Prüfung der genannten Punkte realisieren wir innerhalb von 12 Monaten von unseren einzelnen Niederlassungen in den elf Ländern, in denen wir tätig sind.

Sprachvermittlung :
Die Sprachvermittlung von Anfängerstufe (A1) bis Mittelstufe (B2) wird vor der Ankunft organisiert. Dieser Prozess dauert in der Regel ein Jahr. Die Sprachschulung beginnt etwa 12 Monate vor dem Vorstellungsgespräch zwischen unseren Bewerber*innen und den potenziellen Arbeitgebern.

Sprachprüfung:
Es wird eine B2 Sprachprüfung durchgeführt. Unsere Niederlassungen in elf Ländern sind zum größten Teil zertifizierte Prüfungszentren von ECL*.

*Es gibt weltweit vier Organisationen, die Sprachzertifikate in deutscher Sprache vergeben können (Goethe, TELC, ECL und ÖSD).

Wir stellen nicht nur den Antrag auf Anerkennung des Ausbildungsprozesses lange vor dem Online-Vorstellungsgespräch mit dem Arbeitgeber, sondern begleiten den Prozess auch bis zur Ausstellung eines Gleichwertigkeitsbescheids (eher selten) oder in der Regel eines Defizitbescheids. Im Defizitbescheid werden die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf beschrieben, um eine gezielte Weiterbildung zu ermöglichen. Das macht es möglich, genaue Anpassungsmaßnahmen festzulegen. Diese Anpassungslehrgänge im theoretischen und praktischen Bereich durchzuführen sind Teil unserer Dienstleistungen.

In der Regel beantragen wir die Anerkennungsverfahren in Sachsen und Sachsen-Anhalt, da unsere Bildungszentren in diesen beiden Bundesländern ansässig sind. Sollte der Arbeitgeber außerhalb dieser beiden Bundesländer ansässig sein, werden wir den Defizitbescheid in dem Bundesland anerkennen lassen, in dem der Arbeitgeber ansässig ist.

Unsere Integrationsbeauftragte und ihre Mitarbeiter unterrichten begleitend zu den Anerkennungsprozessen in erster Linie über die Orientierung in Deutschland, kulturelle und politische Aspekte. Darüber hinaus bieten wir Deutschunterricht auf dem C1 Niveau in Fachsprache an. In zusätzlichen Treffen wird praktisches Wissen vermittelt.

Umfassende Betreuung während der Einreisevorkehrungen:

  • Vorabzustimmung Arbeitserlaubnis
  • Vorabzustimmung Aufenthaltsgenehmigung
  • Anerkennungsverfahren
  • Visaprozess bei den jeweiligen Botschaften

Erledigung von Behördengängen unmittelbar nach der Anreise:

  • Einwohnermeldeamt
  • Ausländerbehörde
  • Deutscher Impfausweis (inkl. der wichtigsten Impfungen z.B. Masern)
  • Girokonto-Eröffnung

Weitere Leistungen nach Ankunft:

  • Beginn der Anpassungsmaßnahme
  • Organisation und Durchführung der Anpassungsmaßnahme durch unser eigenes Unternehmen CareLend Bildungsgesellschaft mbH
  • Einholen der Berufserlaubnis / Berufsurkunde und damit Beginn der Arbeit als Fachkraft
  • Unterstützung der Kunden in sämtlichen Belangen (beruflicher sowie privater Natur) 24 Monate lang nach Erhalt der Berufsurkunde
  • Abschlussgespräch und Erhalt der Berufsurkunde als Fachkraft
  • Beginn der Tätigkeit als Fachkraft
  • Betreuung für weitere 24 Monate in sämtliche Belangen