Anpassungslehrgang

Ablauf der Anpassungsmaßnahme und weitere Informationen

Ablauf der Anpassungsmaßnahme und weitere Informationen

Anerkennungsverfahren durch Anpassungslehrgang von CareLend GmbH

Abhängig vom Bundesland müssen ausländische Pflegefachkräfte bestimmte Prüfung absolvieren, um ihre Berufserlaubnis oder Zulassung für die Tätigkeit als Pflegefachkraft zu erhalten. Um diese Prüfungen bestehen zu können, ist eine sehr gute Vorbereitung erforderlich – sprachlich und fachlich!

Anpassungsmaßnahme / Anpassungslehrgang

Gemäß § 66a Absatz 1 des Gesetzes über die Pflegeberufe (PfIBG) vom 17. Juli 2017 (BGBI. I S. 2581) in der derzeit gültigen Fassung, besteht gemäß § 2 des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz – KrPEIG) vom 16.07.2003 (BGBl. I S. 1442) in der Fassung vom 31.12.2019 die Möglichkeit, Antragstellern die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“ zu erteilen, wenn sie eine Ausbildung außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes erworben haben. Voraussetzungen dafür sind, dass es sich um eine abgeschlossene Ausbildung handelt und die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes im Vergleich zu der deutschen Ausbildung gegeben ist.

Ausländische Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen – insbesondere aus EU-Drittländern – müssen bei der jeweiligen Landesbehörde einen Antrag auf Anerkennung ihrer Abschlüsse stellen (am besten vor der Abreise nach Deutschland). In der Regel werden die Abschlüsse nicht mit einem deutschen Abschluss im Pflegebereich gleichgestellt. Demzufolge erhält der /die Antragsteller(in) bzw. der/die ausländische Pfleger(in) den sogenannten Defizitbescheid.

Damit hat der Pfleger / die Pflegerin die Möglichkeit, eine von zwei Optionen auszuwählen:

1) Teilnahme an der Kenntnisstandprüfung direkt nach der Anreise in Deutschland

Diese Option ist nicht empfehlenswert, denn es gibt in der Tat Unterschiede zwischen den internationalen Lehrplänen und den Lehrplänen in den 16 Bundesländern der BRD. Dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Antragsteller diese Prüfung besteht, eher gering ist.

2) Teilnahme an einer Anpassungsmaßnahme bei einem zertifizierten Träger solcher Maßnahmen

Die Dauer der Anpassungsmaßnahme ist individuell verschieden und wird von der jeweiligen Landesbehörde festgelegt. Diese Maßnahme beinhaltet einen theoretischen Teil, wobei der/die Pfleger(in) am frontalen Unterricht teilnimmt, sowie einen praktischen Teil in einer medizinischen Einrichtung.

Das Ziel der Anpassungsmaßnahme ist die Beseitigung sämtlicher theoretischer und praktischer Defizite der ausländischen Abschlüsse, die von der zuständigen Landesbehörde festgestellt wurden.

Defizite mit CareLend ausgleichen

Die Firma CareLend unterstützt ausländische Pflegefachkräfte, sämtliche von der entsprechenden Landesbehörde festgestellten und in dem „Defizitbescheid“ erfassten Defizite ihrer ausländischen Abschlüsse zu beseitigen. Dies erfolgt durch eine modulare Anpassungsmaßnahme, die individuell an jede ausländische Pflegefachkraft angepasst wird.

 

Vorbereitungsseminar

Dieser Kurs gibt der ausländischen Pflegekraft mehr Sicherheit. Sie oder er kann sich gezielt auf seine Anerkennungsprozess und anschließende Arbeit als Fachkraft konzentrieren.

Davon profitiert das Krankenhaus, weil:

  • der Pfleger dem Krankenhaus nicht nur während der Zeit seiner Anpassungslehrgang, sondern auch danach als Mitarbeiter erhalten bleibt
  • somit die Gefahr des Scheiterns im gesamten Prozess minimiert wird

 

Eigene Bildungseinrichtungen

Seit Januar 2020 führen wir Anpassungslehrgänge in Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum der Sana Kliniken Leipziger Land am Standort Borna durch. Wir haben das Projekt von Anfang an seit der Lizensierung begleitet und betreiben ein Betreuungsbüro im Schulgebäude, um sowohl für die Teilnehmer als auch für die Mitarbeiter des Bildungszentrums als Ansprechpartner präsent zu sein.

Ab 2023 werden wir in unser eigenes Bildungszentrum „Carelend Bildungsgesellschaft mbH“ Anpassungsmaßnahmen zusätzlich führen.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • eine mindestens dreijährige examinierte Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege
  • Defizitbescheid von der zuständigen Landesbehörde.
  • mindestens Sprachniveau B2
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Arbeitserlaubnis
  • ein fester Wohnsitz in Deutschland
  • Arbeits- oder Praktikumsvertrag mit einer Klinik oder Pflegeeinrichtung

 

Vorteile für ausländische Mitarbeiter

  • Ausbildungszentrum in der Nähe des Wohnortes
  • Theorie und Praxis an einem Ort
  • Praxisanleiter: feste Ansprechpartner auch in der schulischen Ausbildung
  • Teilnahme an Inhouse-Schulungen des Klinikums sind möglich
  • schnelle Hilfe bei Problemen, hilfsbereite Lehrkräfte

 

Erfahrung mit Durchfallquoten

Bei wenigen Bewerbern kommt es vor, dass sie in gewissen Bereichen des Praktikums oder im Abschlussgespräch noch nicht überzeugen können. Solche Teilnehmer werden als Hilfskräfte weiterbeschäftigt und das Praktikum in den relevanten Bereichen verlängert.
Unsere Integrationsbeauftragte schult die Teilnehmer in der Bewältigung von Prüfungsangst und klärt, ob private Faktoren eine Rolle spielen. Teilnehmer und Praxisanleiter legen einen neuen Termin für das Abschlussgespräch fest. Durchfallquoten demzufolge liegt bei (inkl. Wiederholung der Abschlussgespräch nach ca. 2-3 Monate) 0%

Abhängig von der Fördermittel-Bereitstellung des jeweiligen Bundeslandes beantragen wir Fördermittel für eine umfängliche Integration der ausländischen Pflegekräfte.