Anerkennungsverfahren

Das Unternehmen informiert die internationale Pflegekraft auf eine adressatengerechte Weise über das Anerkennungsverfahren, mit klarem Hinweis auf die ihr zur Verfügung stehenden Optionen und wie sie sich dazu weiter informieren kann.

Voraussetzungen

Um in Deutschland arbeiten zu können, muss ihr ausländischer Abschluss anerkannt werden. Dazu ist ein sogenanntes Anerkennungsverfahren notwendig. Um eine Anerkennung zu erhalten, sind in Deutschland ganz bestimmte Kompetenzen nachzuweisen. Der Pflegeberuf unterscheidet sich von Land zu Land. Daher ist es möglich, dass Ihnen gegebenenfalls noch bestimmte Kompetenzen fehlen, auf die in Deutschland besonders Wert gelegt wird.

Erfüllen Sie jedoch alle Voraussetzungen, wird Ihre Berufsqualifikation anerkannt. Es kann sogar sein, dass Ihre Berufsqualifikation noch vor Ihrer Einreise nach Deutschland anerkannt wird. Damit erhalten Sie eine Berufsausübungserlaubnis als Pflegefachkraft in Deutschland. Häufig fehlen allerdings noch Kompetenzen, die Sie zu Beginn Ihres Aufenthalts in Deutschland nachholen können. Diese werden durch einen sogenannten Defizit-Bescheid schriftlich festgehalten und an Sie kommuniziert.

Es gibt zwei Wege, Defizite auszugleichen:

Defizitausgleich durch Kenntnisprüfung

ei dieser Kenntnisprüfung wird geprüft, inwiefern sich Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit dem deutschen Pendant deckt. Hierfür durchlaufen Sie eine mündliche und eine schriftliche Prüfung. Auf Grundlage Ihrer Resultate wird dann entschieden, ob Ihre im Ausland erlernten Inhalte gleichwertig mit den Inhalten der deutschen Ausbildung sind.

Aber keine Angst, spezielle Kurse für Pflegefachkräfte bereiten Sie optimal auf das erfolgreiche Ablegen dieser Kenntnisprüfung vor.

Defizitausgleich durch Anpassungsqualifizierung

Die Anpassungsqualifizierung ist ein Lehrgang, der einen bestehenden Nachqualifizierungsbedarf ausgleicht. Meistens sind diese Kurse modular aufgebaut. Wenn eine Anpassungsqualifizierung zur Auflage Ihres Anerkennungsbescheids gehört, folgen diese Maßnahmen: B2-Sprachkurse, fachliche Schulungen, Praktika in Krankenhäusern.

Informationen für Bewerber

Das IQ Netzwerk hat ein Themendossier zum Bereich Pflege veröffentlicht. Darin werden der Pflegekraft allgemeine Informationen zur Berufsanerkennung Pflegefachfrau/Pflegefachmann bereitgestellt.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Hotline zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse „Arbeiten und Leben in Deutschland”

Anerkennung in Deutschland: das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Wie Sie Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen können und wer dafür zuständig ist, erfahren Sie mittels Anerkennungs Finder. Hier finden Sie kostenlose Beratungsstellen.

Make it in Germany: das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland

BQ-Portal: Informationen zu ausländischen Berufsqualifikationen sowie Länder- und Berufsprofile

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA): Kostenfreie Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren | Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)” unterstützt Sie bei der Suche nach einer passenden Maßnahme in Ihrer Nähe.

 

Beratend steht man Ihnen hier zum Beispiel für folgende Themen zur Seite: Antragstellung, Qualifizierungsmöglichkeiten, Arbeitsmarktperspektiven und Einreise nach Deutschland. Dabei profitieren Sie von den regionalen IQ-Netzwerken des Programms.

Dies sind die allgemeinen Möglichkeiten, die der Pflegekraft umfassend zur Verfügung gestellt werden.

Wir als Firma CareLend haben diese Informationen gebündelt und geprüft auf unserer Webseite allen Interessenten zur Verfügung gestellt.

 

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