Anerkennungsverfahren

Anerkennungsverfahren

Die deutsche zuständige Behörde führt ein Anerkennungsverfahren durch, um festzustellen, ob Ihr ausländischer Berufsabschluss * mit einem deutschen Berufsabschluss praktisch identisch ist und ob es Unterschiede gibt. Dieses Verfahren wird auch als „Gleichwertigkeitsprüfung“ bezeichnet und dauert in der Regel 3-4 Monate, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Es sollte beachtet werden, dass die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen freiwillig ist, es sei denn, es handelt sich um reglementierte Berufe oder eine dualen Ausbildung.

* Ein Berufsabschluss stellt die fachlichen und sozialen Kompetenzen dar, die erwartet werden, um einen bestimmten Beruf ausüben zu können.

 

Ergebnis des Anerkennungsverfahrens

Die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses hängt von dessen Vergleichbarkeit mit dem deutschen Abschluss ab. Bei großen Unterschieden zwischen den beiden Abschlüssen kommt es auf den Beruf an:

In nicht-reglementierten Berufen wird der ausländische Abschluss teilweise anerkannt, wenn einige Teile der Ausbildung gleichwertig sind, andere jedoch nicht. Der Hauptunterschied besteht darin, dass der deutsche Referenzberuf eine deutsche Berufsqualifikation darstellt. Im Anerkennungsverfahren wird die ausländische Qualifikation mit dem deutschen Referenzberuf verglichen und auf Gleichwertigkeit geprüft. Die Feststellung des Referenzberufs gilt sowohl für reglementierte als auch für nicht-reglementierte Berufe und wird in einem Bescheid mitgeteilt. Bei erheblichen Abweichungen können Sie in der Regel durch eine Anpassungsqualifizierung eine Ausgleichsqualifikation erlangen. Sie können dann einen Folgeantrag stellen, um ein vollständiges Anerkennungsverfahren zu erhalten.

In reglementierten Berufen beschließt die zuständige Behörde eine Ausgleichsmaßnahme, um die primären Unterschiede auszugleichen. Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme durchführen, ist die Verhältnismäßigkeit jedoch nicht vollständig hergestellt, und es werden weitere Standards für die Berufszulassung geprüft. Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens wird in einem Anerkennungsbescheid mitgeteilt. (Fachkräfte, die ihren Abschluss nicht in Deutschland erworben haben, müssen häufig ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, bevor sie in Deutschland arbeiten dürfen). Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob der ausländische Abschluss die Voraussetzungen für die Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt erfüllt. Nach der Prüfung erhalten die Kandidaten einen Anerkennungsbescheid, der zeigt, ob die ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf vollständig gleichgestellt ist.

Um in Deutschland in einem reglementierten Beruf zu arbeiten, sollte Ihre berufliche Qualifikation als gleichwertig angesehen werden. Um in einem nicht-reglementierten Beruf zu arbeiten, müssen Sie aus einem der 33 Drittländer kommen und einen Berufsabschluss mitbringen. Sie benötigen ebenfalls eine „volle“ Anerkennung, bevor Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft erhalten können.

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen und Ihre Gleichwertigkeitsprüfung erhebliche Unterschiede ergibt, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen erhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Beruf reglementiert ist oder nicht. Mit der Aufenthaltserlaubnis können Sie nach Deutschland reisen, um eine Ausgleichsmaßnahme oder eine Anpassungsqualifizierung zu absolvieren.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Teil “Visum zur Anerkennung von Berufsqualifikationen„.

Das Anerkennungsverfahren kann Kosten von bis zu 600 Euro (in einigen Fällen können auch höhere Kosten entstehen) verursachen. Zusätzliche Ausgaben können für die Beschaffung von Unterlagen, Übersetzungen, Bescheinigungen, Reisekosten und gegebenenfalls für Ausgleichsmaßnahmen oder Anpassungsqualifizierungen anfallen. Allerdings gibt es möglicherweise Finanzierungsmöglichkeiten, um diese Kosten zu decken.

Carelend steht Ihnen als kompetenter Partner in allen Fragen rund um das Thema „Anerkennungsverfahren“ gern zur Verfügung. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir finden schnell und unkompliziert eine kompetente Lösung.

Wir arbeiten eng mit den zuständigen Behörden (Agentur für Arbeit, Bundesamt für Migration, Zentrale Servicestelle für berufliche Anerkennung ZSBA) zusammen. Mit uns finden Sie sich im Behördendschungel zurecht.

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